Als zertifizierter Energieberater unterstütze ich Sie dabei, die passenden Förderungen zu finden und optimal zu nutzen.
Nutzen Sie unsere Fördermittelberatung, um die besten Zuschüsse und KfW-Kredite für Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt zu sichern. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Förderprogrammen wie der BAFA-Förderung, der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der KfW. So holen Sie das Maximum aus den Fördermitteln heraus und sparen bei der energetischen Sanierung oder beim Neubau bares Geld.
Effizienzhäuser werden durch die KfW großzügig gefördert, mit Zuschüssen von bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit. Die Höhe der Förderung hängt vom Effizienzhaus-Standard ab – je besser der Wert, desto höher die Förderung. Zusätzlich profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen.
Für Bestandsgebäude stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten bereit. Durch eine energetische Sanierung können Sie die Energieeffizienz erheblich verbessern, Ihre Heizkosten senken und den Wohnkomfort steigern. Gefördert werden unter anderem:
Durch die Verwendung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können Sie zusätzliche Fördermittel von bis zu 5 % der Investitionssumme erhalten, was Ihre Gesamtkosten weiter senkt.
Mit unserem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind Sie optimal auf eine erfolgreiche Sanierung vorbereitet. Wir bieten Ihnen eine umfassende Analyse der aktuellen Energieeffizienz Ihres Gebäudes, die Ihnen einen klaren Überblick über die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung verschafft.
Ihnen ist in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) aufzuzeigen,
Das „Merkblatt für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans “ legt die Mindestinhalte für einen iSFP fest.
Eine umfassende energetische Sanierung nach dem Bestmöglich-Prinzip erfordert einer Betrachtung aller Bauteile der thermischen Hülle sowie der Anlagentechnik inklusive Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien oder Abwärme.
Ein Sanierungsvorschlag ist für jedes Bauteil erforderlich, dessen U-Wert im Ist-Zustand nicht den Anforderungen des geltenden GEG genügt, wobei Sanierungsvorschläge für relativ neue oder sanierte Bauteile langfristig angesetzt werden können. Ein Vorschlag für die Anlagentechnik ist notwendig, wenn diese älter als 10 Jahre ist, wobei auch bei jüngeren Anlagen ein langfristiger Vorschlag sinnvoll sein kann. Im Hinblick auf erneuerbare Energien ist ein Vorschlag erforderlich, wenn die Anlagentechnik bislang keine Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien integriert war.
Werden Bauteile der Gebäudehülle bzw. der Anlagentechnik aus wichtigen, objektiven (z. B. baurechtlichen, -technischen oder wirtschaftlichen) Gründen in dem Sanierungskonzept nicht betrachtet, sind die Gründe hierfür nachvollziehbar in dem iSFP zu dokumentieren.
Die Sanierungsschritte müssen aufeinander aufbauen. Dies bedeutet, dass die Berechnungen für jeden Schritt immer auch die Einsparungen aus allen vorherigen Schritten enthalten müssen.
Der iSFP soll eine Entscheidungshilfe bieten und dabei alle denkbaren Vorteile (z. B. Energie- und Kosteneinsparung, CO2-Reduktion, Erhaltung/Aufwertung der Bausubstanz und attraktive Fördermöglichkeiten) einer Komplettsanierung aufzeigen. Sie sind jedoch völlig frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die im iSFP enthaltenen Vorschläge des Beraters zur einer energetischen Sanierung überhaupt, in Teilen oder in vollem Umfang in die Tat umsetzt.
Das Datenblatt zur Qualitätssicherung ist ein Anhang (2 Seiten) in der iSFP-Umsetzungshilfe, darin werden relevante Werte der Beratung zusammengefasst. Es dient zum einen als Übersicht zur Selbstkontrolle der Energieberaterinnen und Energieberater vor der Ausgabe des iSFP. Zur Unterstützung werden empirisch auffällige Werte und nicht förderfähige U-Werte bei Sanierungsmaßnahmen, die gemäß Richtlinie erläuterungsbedürftig sind, farblich gekennzeichnet. Zum anderen wird das Datenblatt im Falle einer Stichprobenkontrolle beim BAFA als Teil der Prüfung genutzt. Das Datenblatt wurde von den Softwareherstellernin die verschiedenen Bilanzierungsprogramme eingearbeitet und kann im Fall einer Stichprobenkontrolle eingereicht werden. Seit dem 1. Februar 2023 ist das Datenblatt verpflichtender Teil der Stichprobenkontrolle.
Für alle iSFP, welche im Rahmen einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude ab dem 01.01.2024 eingereicht werden, ist für die Energiebilanz die Berechnung nach DIN V 18599: 2018-09 zugrunde zu legen.
Wählen Sie einen passenden Termin aus, damit wir Ihre Situation vor Ort eingehend analysieren können.
Nach unserem ausführlichen Gespräch entwickeln wir einen ersten Plan, der alle vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren Kostenschätzung enthält.
Jetzt erfolgt die Antragstellung für die Förderung sowie die Fachplanung der ausgewählten Maßnahmen. Diese werden sowohl mit den Bauherren als auch mit den beauftragten Handwerkern abgestimmt.
Während der Umsetzung bieten wir eine Baubegleitung an, die eine Überprüfung der Leistungen vor Ort sowie die Kontrolle der eingereichten Rechnungen umfasst.
Sie benötigen Energieberatung, Unterstützung bei Ihrer Sanierung oder haben Fragen zu unseren Dienstleistungen?
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!